Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.1.4. RS 2007/04
Ziff. 3.1.4. RS 2007/04, Neufassung und Anwendung des Abgrenzungskatalogs zur Finanzierungszuständigkeit
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben den mit Vertretern des BMG und der Länder abgestimmten Abgrenzungskatalog zur Finanzierungszuständigkeit für die verschiedenen Hilfsmittelarten bei stationärer Pflege bereits mit Wirkung zum 14. 3. 2003 überarbeitet und entwickeln diesen infolge der Gesetzesänderung und weiteren Rechtsprechung fort (Anlage 1 1 ). Der Abgrenzungskatalog vom 14. 3. 2003 wird dadurch abgelöst.
1 Die formale Beschlussfassung erfolgt am 7. 5. 2007 durch das Beschlussgremium der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 213 SGB V.
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