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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 1 DEÜVGs
Anlage 1 DEÜVGs, Schlüsselzahlen für die Beitragsgruppen
Die Beitragsgruppen sind so zu verschlüsseln, dass für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die jeweils zutreffende Ziffer anzugeben ist.
Beitrag zur Krankenversicherung | |
- kein Beitrag | 0 |
- allgemeiner Beitrag | 1 |
- erhöhter Beitrag (zulässig nur für Meldezeiträume bis 31. 12. 2008) | 2 |
- ermäßigter Beitrag | 3 |
- Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung | 4 |
- Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung | 5 |
- Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte | 6 |
Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung | |
- Firmenzahler | 9 |
Beitrag zur Rentenversicherung (Meldezeiträume bis 31. 12. 2004) | |
- kein Beitrag | 0 |
- voller Beitrag zur Arbeiterrentenversicherung | 1 |
- voller Beitrag zur Angestelltenrentenversicherung | 2 |
- halber Beitrag zur Arbeiterrentenversicherung | 3 |
- halber Beitrag zur Angestelltenrentenversicherung | 4 |
- Pauschalbeitrag zur Arbeiterrentenversicherung für geringfügig Beschäftigte | 5 |
- Pauschalbeitrag zur Angestelltenrentenversicherung für geringfügig Beschäftigte | 6 |
Beitrag zur Rentenversicherung (Meldezeiträume ab 1. 1. 2005) | |
- kein Beitrag | 0 |
- voller Beitrag | 1 |
- halber Beitrag | 3 |
- Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte | 5 |
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung | |
- kein Beitrag | 0 |
- voller Beitrag | 1 |
- halber Beitrag | 2 |
Beitrag zur Pflegeversicherung | |
- kein Beitrag | 0 |
- voller Beitrag | 1 |
- halber Beitrag | 2 |
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