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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. I.13. MobRehaEmpf, Entlassungsbericht

(1) Nach Beendigung der mobilen Rehabilitation erhält der Rehabilitand einen Entlassungsbericht innerhalb von 2 Wochen mit folgenden Angaben:

  • -Rehabilitationsverlauf unter Angabe der vereinbarten Rehabilitationsziele und der durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen bzw. des Rehabilitationsplans,
  • -Ergebnisse der abschließenden Diagnostik, Assessments und der Zielerreichung,
  • -sozialmedizinischen Beurteilung, die Angaben umfasst
    • -zum Leistungsvermögen im Alltag,
    • -zur Selbständigkeit/zum Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens,
    • -zur Krankheitsverarbeitung und zur psychosozialen Situation und Betreuung,
    • -zur Frage der Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit und der Gestaltung des Pflege- und Unterstützungsarrangements,
  • -Empfehlungen zur Nachsorge und ggf. weiterführende Maßnahmen zur Teilhabesicherung,
  • -Angaben zur Überleitung in andere Versorgungsstrukturen (Selbsthilfegruppen, Angehörigenbetreuung, professionelle Pflege in den verschiedenen Strukturen: ambulante Pflege, Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege).

(2) Liegt zum Zeitpunkt der Entlassung noch kein endgültiger Entlassungsbericht vor, sind dem Versicherten vorab relevante Informationen insbesondere zur Nachbehandlung mitzugeben.


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