Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. II.1.8.9. MobRehaEmpf
Ziff. II.1.8.9. MobRehaEmpf, Personalbemessung
(1) Die personelle Ausstattung muss die Umsetzung des Rehabilitationskonzeptes ermöglichen.
(2) Als Anhalt können die folgenden Zahlen dienen:
- - Ärzte 1:20,
- - Pflegekräfte 1:10 bis 1:40,
- - Physiotherapeuten 1:10 bis 1:15,
- - Ergotherapeuten 1:10 bis 1:15,
- - Stimm-, Sprech-, Sprach und Schlucktherapeuten 1:20 bis 1:40,
- - Sozialarbeiter 1:30 bis 1:80,
- - Klinische Psychologen/Neuropsychologen 1:40 bis 1:100,
- - Ernährungsberater (Diätassistent/Diplomökotrophologe) 1:100.
Aktionen
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.