Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 8. KmV-RL
Ziff. 8. KmV-RL, Postalische Bereitstellung der elektronischen Gesundheitskarte oder deren PIN/PUK
Ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben des § 336 Absatz 5 SGB V werden gemäß § 217f Absatz 4b Satz 3 SGB V folgende Regelungen getroffen:
8.1. Die postalische Bereitstellung sowohl der elektronischen Gesundheitskarte als auch deren PIN/PUK darf nur an eine Anschrift erfolgen, für die vor dem Versand durch einen Abgleich mit dem Melderegister überprüft wurde, dass die Anschrift dem Berechtigten zugeordnet ist.
8.2. Ein Abgleich mit dem Melderegister vor der postalischen Bereitstellung ist nicht erforderlich, wenn:
8.2.1. eine persönliche Zustellung entsprechend den Vorgaben gemäß § 336 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 oder 4 SGB V erfolgt oder
8.2.2. eine Bereitstellung an eine Anschrift erfolgt, für die in einem Zeitraum von höchstens 12 Monaten vor der jeweiligen Bereitstellung eine erfolgreiche Zustellung mit einem Verfahren nach § 336 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 oder 4 SGB V erfolgt ist, oder
8.2.3. für die Anschrift, an die die Bereitstellung erfolgen soll, im Zeitraum von höchstens 12 Monaten vor der jeweiligen Bereitstellung bereits ein Abgleich mit dem Melderegister durchgeführt wurde, oder
8.2.4. in einem Zeitraum von höchstens 12 Monaten vor der konkreten Bereitstellung die Mitteilung der Anschrift bzw. des Empfängers und seiner Anschrift mit einem Verfahren erfolgt ist, bei dem die Identifizierung des Berechtigten sowie die Zurechnung der Mitteilung zum Berechtigten überprüfbar unter Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus erfolgt, oder
8.2.5. die Bereitstellung an die Institution, den Dienstsitz oder die Arbeitsstätte eines Vertreters erfolgen soll, die oder der in einer der Krankenkasse vorliegenden Vorsorgevollmacht, Betreuungsurkunde oder vergleichbaren Urkunde benannt ist
und die Krankenkasse keine konkreten Anhaltspunkte dafür hat, dass die Anschrift unrichtig ist.
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