Studenten und Praktikanten
Hierher kommt der Kurztext!
Studenten und Praktikanten
Für die Beschäftigung von Studierenden, Personen im Praktikum oder Jugendlichen, die eine Schule besuchen, gelten besondere Regelungen in der Sozialversicherung. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen in allen oder einigen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei.
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