Minijob- und Übergangsbereichsrechner 2022

Der praktische Minijob- und Übergangsbereichsrechner 2022 ermittelt die aktuellen Bezüge für geringfügige Beschäftigungen bis 450 Euro (Minijobs) (ab Oktober 2022 520 Euro) und Tätigkeiten im Übergangsbereich (Midijobs).

Was ist neu 2022?

Der Rechner berücksichtigt für die Berechnung des Lohns relevante rechtliche Änderungen wie

  • die neue Insolvenzgeldumlage von 0,09 Prozent
  • die Erhöhung des Kinderlosenzuschlags in der Pflegeversicherung von 0,25 auf 0,35 Prozent
  • den in 2022 anfallenden Arbeitgeberanteil in der Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben
  • Die erhöhten Minijobgrenzen von 520 EUR
  • Den neuen Übergangsbereich für Arbeitsentgelte in der Spanne zwischen 520,01 EUR und 1.600,00 EUR
  • Den erhöhten Grundfreibetrag im Steuerrecht für 2022 

Ihre Berechnung

 





Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge hat sich zum 1. Oktober 2022 verändert, weshalb keine Jahreswerte ermittelt werden können.



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Aktuelles Berechnungsdatum: 1.4.2025 | Programmversion: 22.1.0
Dieses Tool dient zur ersten Orientierung. Es ersetzt keinesfalls ein komplettes Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Auskunft über Ihre Steuerschuld und Sozialversicherungsbeiträge dar.
*

Was können Sie mit dem Minijob- und Übergangsbereichsrechner berechnen?

Der Minijob‑ und Übergangsbereichsrechner der AOK ist ein nützliches Tool für Arbeitgeber mit Beschäftigten im Mini‑ und Midijobbereich. Er beantwortet unter anderem die folgenden Fragen:

  • Wie hoch sind die Sozialbeiträge?
  • Wie wirken sich vermögenswirksame Leistungen aus?
  • Wie hoch ist die gesamte Arbeitgeberbelastung?
  • Wie wirkt sich die Kirchensteuer aus?
  • Wie hoch ist die Steuerlast bei unterschiedlichen Lohnsteuerklassen?
  • Wie hoch sind die Umlagen?

Tipps für Benutzer

Der Minijob‑ und Übergangsbereichsrechner benötigt nur wenige Eckdaten:

  • Bruttogehalt
  • Berechnungszeitraum
  • Bundesland des Beschäftigungsorts
  • Geburtsjahr
  • Steuerklasse
  • Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung
  • zuständige AOK

Mit dem Rechner können Sie auch das Nettogehalt für Mitarbeiter ermitteln, die bei einer anderen Krankenkasse als der AOK versichert sind.

Ausnahmen vom Übergangsbereich

Diese Personen sind von den besonderen Regelungen zur Beitragsberechnung im Übergangsbereich ausgenommen:

  • Auszubildende
  • Praktikanten
  • Teilnehmer an dualen Studiengängen
  • Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr und am Bundesfreiwilligendienst
  • Beschäftigte in Wiedereingliederungsmaßnahmen nach einer Arbeitsunfähigkeit, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt der Beschäftigung vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit außerhalb des Übergangsbereichs lag
  • Kurzarbeiter, wenn das vorherige Arbeitsentgelt ohne Arbeitsausfälle durch Kurzarbeit nicht im Übergangsbereich lag

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