Category Image
Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum EntgFG [RS 1998/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1998 - Rundschreiben Nr. 1



§ 4 EntgFG Ziff. 4.2. RS 1998/01, Sachbezüge

Zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören auch die Sachbezüge. Wenn sie nicht in Anspruch genommen werden können, sind sie in bar abzugelten. Hierbei kann von den in der Rechtsverordnung zu § 17 SGB IV festgesetzten Sachbezugswerten ausgegangen werden. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Barabgeltung der Sachbezüge, wenn die Krankenkasse stationäre Behandlung gewährt (vgl. BAG vom 22. 9. 1960 — 2 AZR 507/59 —, EEK I/049). Das gilt auch bei stationären Maßnahmen durch andere Sozialleistungsträger.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.