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Rundschreiben

2012 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsame Verlautbarung zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld nach § 48 SGB V [RS 2012/03]
Sozialversicherungsrecht
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2012 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 2.3.2. RS 2012/03, Blockfristenbildung

(1) Für die "hinzugetretene Krankheit" wird — sofern für diese Krankheit in der Vergangenheit noch keine eigene Blockfrist ausgelöst wurde — eine Blockfrist von dem Zeitpunkt der aktuellen Arbeitsunfähigkeit an gebildet (vgl. BSG, Urteile vom 24. 6. 1969 — 3 RK 60/66 —, und vom 8. 12. 1992 — 1 RK 8/92 —); bzgl. der Leistungsdauerermittlung vgl. Ziff. 3.2.1..

Beispiel 2:

Beispiel 3:

Hinweis: Da die Krankheit C erstmalig auftritt und nicht zur Krankheit A/B hinzugetreten ist, beginnt die Blockfrist C mit dem Beginn der Krankheit C.

Beispiel 4:

(2) Wurde für die "hinzugetretene Krankheit" bereits früher eine Blockfrist ausgelöst, so bleibt diese maßgebend.

Beispiel 5:

Beispiel 6:


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