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Richtlinien

Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) [Geringfüg-RL]
Sozialversicherungsrecht
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Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien



Beispiel 37 Geringfüg-RL, (zu Ziff. B.2.3.):

Eine Verkäuferin nimmt am 15. 11. eine bis zum 15. 3. des Folgejahres befristete Beschäftigung (88 Arbeitstage) gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 1 500 EUR auf.

Die Verkäuferin ist versicherungspflichtig, weil die Beschäftigung von vornherein auf mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet und deshalb nicht kurzfristig ist. Dem steht nicht entgegen, dass die Beschäftigungszeit in den beiden Kalenderjahren jeweils 3 Monate oder 70 Arbeitstage nicht überschreitet.

Personengruppenschlüssel: 101
Beitragsgruppenschlüssel: 1-1-1-1


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