Category Image
Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Beurteilung der Leistungen zum Ausgleich des Verdienstausfalls der Spender von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen [RS 2015/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2015 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 5.2.1.1. RS 2015/06, Organspende während Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit

(1) Die Beiträge sind beim Bezug von Krankengeld auf der Basis des der Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegenden Bruttoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung zu berechnen (§ 345 Nummer 5a SGB III).

(2) Dies gilt auch bei einer Beschäftigung in der Gleitzone, für die die Beitragsbemessung aus der nach den besonderen beitragsrechtlichen Regelungen reduzierten beitragspflichtigen Einnahme erfolgt. Die während des Krankengeldbezuges zu zahlenden Beiträge übersteigen in diesen Fällen daher die aufgrund der Beschäftigung vor der Organspende gezahlten Beiträge.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.