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Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Beurteilung der Leistungen zum Ausgleich des Verdienstausfalls der Spender von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen [RS 2015/06]
Sozialversicherungsrecht
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2015 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 5.2.1.2. RS 2015/06, Organspende während Arbeitslosengeldbezug

Soweit das Krankengeld für Organspender, die Arbeitslosengeld bezogen haben, nach § 44a Satz 4 SGB V in entsprechender Anwendung des § 47b Absatz 1 SGB V gezahlt wird, sind die Beiträge auf der Basis von 80 % des dem Krankengeld zugrunde liegenden, vor dem Arbeitslosengeld bezogenen Arbeitsentgelts (oder fiktiven Arbeitsentgelts bei Selbständigen) bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berechnen (§ 345 Nummer 5a 2. Halbsatz in Verb. mit Nummer 5 SGB III).


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