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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 13

Gemeinsames Rundschreiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld [RS 2022/13]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. A.I.3.3.1. RS 2022/13, Allgemeines

Bezieher von Arbeitslosengeld können sich auf Antrag gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1a SGB V von der eintretenden Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 SGB V befreien lassen. Das Befreiungsrecht steht auch den aufgrund besonderer Gleichstellungsvorschriften in die Krankenversicherung einbezogenen Leistungsbeziehern (vgl. Ziff. A.I.2.1.) zu.


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