Category Image
Richtlinien

FU-RL – Zahnärztliche Früherkennungs-Richtlinie

Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 5 SGB V/FU-RL)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

FU-RL – Zahnärztliche Früherkennungs-Richtlinie



§ 9 FU-RL, Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen

1 Nach Teil C dieser Richtlinie werden bei Kindern 3 zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt. 2 Die erste Untersuchung findet grundsätzlich ab dem 34. Lebensmonat statt. 3 Die beiden weiteren Untersuchungen finden bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres statt. 4 Der Abstand zwischen den Untersuchungen beträgt mindestens 12 Monate.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.