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Rundschreiben

2020 - Rundschreiben Nr. 3

Grundsätzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs [RS 2020/03]
Sozialversicherungsrecht
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2020 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 7.8.2. RS 2020/03, Pflegeversicherungsbeiträge aus Versorgungsbezügen, Arbeitseinkommen und Rente

Hinsichtlich der Beitragsbemessung in der sozialen Pflegeversicherung sind die unter Ziff. 7.6. skizzierten Regelungen nach § 57 Absatz 1 SGB XI entsprechend anwendbar.


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