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Rundschreiben

2023 - Rundschreiben Nr. 4

Grundsätzliche Hinweise Auffang-Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V [RS 2023/04]
Sozialversicherungsrecht
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2023 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. B.1. RS 2023/04, Allgemeines

Für die Krankenkassenwahlrechte der Personen, die der Auffang-Versicherungspflicht unterliegen, gelten die Ausführungen in den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes zum Krankenkassenwahlrecht [RS 2022/10] in der jeweils aktuellen Fassung entsprechend; die nachfolgenden Hinweise sind als Ergänzung zu verstehen. Bei der Ausgestaltung des Krankenkassenwahlrechts ist danach zu unterscheiden, ob sich die Auffang-Versicherungspflicht nach der Alternative a oder b innerhalb des § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V richtet.


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