Category Image
Grundsätze

PfFrGrBek – Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024

Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 - [PfFrGrBek 2024])
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

PfFrGrBek – Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024



Ziff. 2. PfFrGrBek

Die ab 1. 7. 2024 geltenden Pfändungsfreibeträge ergeben sich im Übrigen aus den als Anhang abgedruckten Tabellen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.