Category Image
Rundschreiben

2017 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [RS 2017/10]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2017 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 9.2.4.7.5.2. RS 2017/10, Stundenlohn

(1) Liegt eine vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit vor (siehe Ziff. 9.2.4.7.2.2.1.), ist ebenfalls die fehlende Zeit zum 3-monatigen Berechnungszeitraum wie ein unverschuldeter Arbeitsausfall zu behandeln.

Beispiel 50: Berechnungszeitraum kürzer als 3 Monate bei Stundenlohn

Beschäftigungsbeginn: 15. 7.

Schutzfristbeginn: 13. 9.

Berechnungszeitraum: 15. 7. bis 31. 8.

Das Arbeitsentgelt wird nach Stunden bemessen. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 30 Stunden. Arbeitstage sind Mo bis Fr, außer Feiertage. Der Stundenlohn beträgt 10 EUR. Es wird keine bezahlte Mehrarbeit geleistet.

MonatArbeitsstundenNettoarbeitsentgelt
Juli78780 EUR
August1321 320 EUR

Lösung:

Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist das Arbeitsentgelt vom 15. 7. bis 31. 8. zugrunde zu legen.

(2 100 EUR x 30) : (210 x 7)
= 42,86 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt

(2) Sofern für Versicherte, die keine wöchentliche Arbeitszeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbart und damit unregelmäßige wöchentliche Arbeitszeiten haben, das tatsächlich durchschnittliche Arbeitsentgelt nicht ermittelt werden kann, ist auf die Verhältnisse einer vergleichbar beschäftigten Person abzustellen (siehe Ziff. 9.2.4.7.8.). Dies gilt auch, sofern die Beschäftigung erst während der Schutzfrist begonnen hat.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.