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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 24 SGB V Ziff. 2. RS 1988/01, Rechtsgrundlage und Rechtsnatur der Leistungen

[Medizinische Vorsorgeleistungen] für Mütter [und Väter] sind Regelleistungen, die von der Krankenkasse nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt werden. Bei der Ausübung ihres Ermessens hat die Krankenkasse die in § 33 SGB I enthaltenen Grundsätze zur Ausgestaltung von Rechten und Pflichten zu beachten.


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