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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 40 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01, Medizinische Voraussetzungen

(1) Die medizinische Notwendigkeit für eine ambulante [Rehabilitationsleistung] oder eine stationäre [Rehabilitation] liegt vor, wenn diese einem der folgenden Ziele dient:

  • -Erkennung, Heilung, Verhütung der Verschlimmerung einer Krankheit oder Linderung von Krankheitsbeschwerden,
  • -Vorbeugung, Beseitigung[,] Besserung [und Ausgleich] einer Behinderung [oder von Pflegebedürftigkeit] sowie Verhütung einer Verschlimmerung [oder Milderung ihrer Folgen],
  • -. . .

(2) Nach § 92 Absatz 1 [Satz 2] Nummer 8 SGB V sollen u. a. Richtlinien zur ärztlichen Verordnung von medizinischen Leistungen erstellt werden.


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