Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 44 SGB V Ziff. 2. RS 1988/01, Anspruch auf Krankengeld bei stationärer Behandlung

(1) Wird ein Versicherter stationär in einem Krankenhaus (§ 39 SGB V), einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Absatz 4, §§ 24, § 40 Absatz 2 und § 41 SGB V) behandelt, so ist daneben Krankengeld zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse die vollen Kosten der stationären Behandlung trägt. Eine volle Kostenübernahme durch die Krankenkasse liegt auch dann vor, wenn der Versicherte bei Inanspruchnahme der stationären Behandlung eine Zuzahlung zu leisten hat.

(2) . . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.