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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 50 SGB V Ziff. 1.6.2. RS 1988/01, Vergleichbarkeit

(1) Zur Vergleichbarkeit ausländischer Invaliditäts- und Altersrenten, soweit diese schon bisher zum Wegfall des Krankengeldes führten, wird auf die in § 50 SGB V Ziff. 1.6.1. erwähnten Rundschreiben der Deutschen Verbindungsstelle verwiesen.

(2) [Ausländische] Altersrenten werden nur ab dem 65. Lebensjahr [einer Vollrente wegen Alters] gleichgestellt werden können. Ausländische Altersrenten von einem früheren Lebensjahr an sind nicht vergleichbar, weil im Allgemeinen die Voraussetzungen dafür nicht mit denen [einer Vollrente wegen Alters] übereinstimmen. . .


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