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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 50 SGB V Ziff. 2.2. RS 1988/01, Bezug von [Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung] oder Landabgaberente

Das Krankengeld ist um den Zahlbetrag [der Altersrente, der Rente wegen Erwerbsminderung] oder der Landabgaberente aus der [Alterssicherung] für Landwirte zu kürzen, wenn diese Leistungen von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung an zuerkannt werden. Bei rückwirkender Zubilligung einer Leistung aus der [Alterssicherung] für Landwirte besteht insoweit ein Erstattungsanspruch der Krankenkasse. Im übrigen wird auf die Ausführungen unter § 50 SGB V Ziff. 2.1. verwiesen.


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