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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 60 SGB V Ziff. 6. RS 1988/01, Kosten des Rücktransports bei Erkrankung im Ausland

Kosten des Rücktransports bei Erkrankung im Ausland sind von der Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies entspricht dem in § 16 Absatz 1 Nummer 1 SGB V enthaltenen Grundsatz des Ruhens von Leistungen bei Auslandsaufenthalt. Ausgenommen bleiben allerdings die Fälle des . . . § 18 SGB V (vgl. dortige Anmerkungen).


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