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Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
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2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 2.6. RS 2016/04, Ausstellung eines Versicherungsnummernachweises

Beantragt ein Versicherter die Ausstellung eines Versicherungsnummernachweises bei der Einzugsstelle, weil er zerstört, abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden ist, leitet diese den DSME mit dem Datenbaustein Versicherungsnummernachweis (DBSV) an die DSRV. Die Ausstellung eines Versicherungsnummernachweises wird von der Rentenversicherung veranlasst.


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