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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 12.4.2. RS 2022/06, Arbeitseinkommen

(1) Für selbständig Erwerbstätige (siehe Ziff. 12.2.1.1.2. und Ziff. 12.2.1.1.3. gelten die Ausführungen des Ziff. 3.2.2.1. und seiner Unterabschnitte entsprechend. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Wahlerklärung abgegeben oder ein Wahltarif gewählt wurde.

(2) Hier ist demnach ebenfalls von dem Begriff "Arbeitseinkommen" des § 15 SGB IV auszugehen. Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist. Dieses Arbeitseinkommen kann grundsätzlich nur insoweit berücksichtigt werden, als es der Beitragsberechnung unterlag.


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