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Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
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    Lohnnachweis

    Der Lohnnachweis dient als Grundlage zur Berechnung des Beitrags für die gesetzliche Unfallversicherung.

    Im ausschließlich elektronisch einzureichenden Lohnnachweis sind die angewandten Gefahrtarifstellen sowie die Summen der auf die einzelnen Gefahrtarifstellen entfallenden Unfallversicherungsentgelte, Arbeitsstunden und Arbeitnehmer zu melden. Alle Unternehmen, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, haben zum 01.01.2023 einheitliche Unternehmensnummern zugeteilt bekommen, die die verschiedenartigen Systeme der Mitgliedsnummern bei den UV-Trägern ablösen.


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