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BKGG – Bundeskindergeldgesetz

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
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BKGG – Bundeskindergeldgesetz



§ 18 BKGG, Anwendung des Sozialgesetzbuches

Soweit dieses Gesetz keine ausdrückliche Regelung trifft, ist bei der Ausführung das Sozialgesetzbuch anzuwenden.


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