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SGB XIV – Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung
Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV)
Sozialversicherungsrecht
SGB XIV – Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung
Kapitel 1, Allgemeine Vorschriften
§ 1 SGB XIV, Aufgabe und Anwendungsbereich der Sozialen Entschädigung
§ 2 SGB XIV, Berechtigte der Sozialen Entschädigung
§ 3 SGB XIV, Leistungen der Sozialen Entschädigung
Kapitel 2, Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung Abschnitt 1, Allgemeine Voraussetzungen
§ 4 SGB XIV, Anspruch auf Leistungen für Geschädigte
§ 5 SGB XIV, Grad der Schädigungsfolgen, Verordnungsermächtigung
§ 6 SGB XIV, Anspruch auf Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende
§ 7 SGB XIV, Anspruch auf Leistungen für Ausländerinnen und Ausländer
§ 8 SGB XIV, Konkurrenz von Ansprüchen
§ 9 SGB XIV, Ausschluss der Pfändbarkeit von Ansprüchen
§ 10 SGB XIV, Antragserfordernis
§ 11 SGB XIV, Beginn der Leistungserbringung, Kostenregelung für die erste Inanspruchnahme Schneller Hilfen
§ 12 SGB XIV, Übernahme der Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen
Abschnitt 2, Entschädigungstatbestände Unterabschnitt 1, Gewalttaten
§ 13 SGB XIV, Opfer von Gewalttaten
§ 14 SGB XIV, Gleichstellungen
§ 15 SGB XIV, Anspruch auf Leistungen bei Gewalttaten im Ausland
§ 16 SGB XIV, Ausschluss von Ansprüchen und Leistungen
§ 17 SGB XIV, Versagung von Leistungen
§ 18 SGB XIV, Ansprüche bei Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
§ 19 SGB XIV, Ausschluss von Ansprüchen und Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende, Konkurrenzen
§ 20 SGB XIV, Versagung von Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende
Unterabschnitt 2, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
§ 21 SGB XIV, Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
§ 22 SGB XIV, Versagung, Entziehung und Minderung der Leistung
Unterabschnitt 3, Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes
§ 23 SGB XIV, Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes
Unterabschnitt 4, Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
§ 24 SGB XIV, Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
Kapitel 3, Leistungsgrundsätze
§ 25 SGB XIV, Voraussetzungen
§ 26 SGB XIV, Leistungsformen
§ 27 SGB XIV, Vorrang von Leistungen zur Teilhabe
§ 28 SGB XIV, Verhältnis zu Leistungen anderer Träger
Kapitel 4, Schnelle Hilfen Abschnitt 1, Leistungen der Schnellen Hilfen
§ 29 SGB XIV, Leistungen und Leistungsart
Abschnitt 2, Fallmanagement
§ 30 SGB XIV, Leistungen des Fallmanagements
Abschnitt 3, Traumaambulanz
§ 31 SGB XIV, Leistungen in einer Traumaambulanz
§ 32 SGB XIV, Psychotherapeutische Frühintervention
§ 33 SGB XIV, Psychotherapeutische Intervention in anderen Fällen
§ 34 SGB XIV, Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang
§ 35 SGB XIV, Weiterer Bedarf nach Betreuung in der Traumaambulanz
§ 36 SGB XIV, Fahrkosten
§ 37 SGB XIV, Vereinbarungen mit Traumaambulanzen
§ 38 SGB XIV, Verordnungsermächtigung
Abschnitt 4, Kooperationsvereinbarungen
§ 39 SGB XIV, Kooperationsvereinbarungen für Beratungs- und Begleitangebote
§ 40 SGB XIV, Verordnungsermächtigung
Kapitel 5, Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung Abschnitt 1, Leistungen und Nachweispflicht
§ 41 SGB XIV, Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
§ 42 SGB XIV, Krankenbehandlung
§ 43 SGB XIV, Ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung
§ 44 SGB XIV, Sachleistungsprinzip, Kostenbeteiligung
§ 45 SGB XIV, Nachweispflicht
§ 46 SGB XIV, Versorgung mit Hilfsmitteln, Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche
§ 47 SGB XIV, Krankengeld der Sozialen Entschädigung
§ 48 SGB XIV, Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage
§ 49 SGB XIV, Zuschüsse bei Zahnersatz
§ 50 SGB XIV, Erstattung von Kosten bei selbst beschaffter Krankenbehandlung
§ 51 SGB XIV, Erstattung von Kosten für Krankenbehandlung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
§ 52 SGB XIV, Beiträge zur Arbeitsförderung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Alterssicherung
§ 53 SGB XIV, Reisekosten
Abschnitt 2, Vergütung der Leistungserbringer
§ 54 SGB XIV, Vergütung für Leistungen der Krankenbehandlung
§ 55 SGB XIV, Vergütung für ergänzende Leistungen
§ 56 SGB XIV, Vergütung für die Versorgung mit Hilfsmitteln
Abschnitt 3, Zuständigkeit und Datenübermittlung
§ 57 SGB XIV, Zuständigkeit
§ 58 SGB XIV, Zuständigkeit zur Entscheidung über Widersprüche
§ 59 SGB XIV, Datenübermittlung
Abschnitt 4, Erstattungen von Aufwendungen und Verwaltungskosten
§ 60 SGB XIV, Erstattung an Krankenkassen
§ 60a SGB XIV, Datenerhebung
§ 61 SGB XIV, Erstattung an Unfallkassen der Länder
Kapitel 6, Leistungen zur Teilhabe
§ 62 SGB XIV, Leistungsumfang
§ 63 SGB XIV, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 64 SGB XIV, Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
§ 65 SGB XIV, Leistungen zur Teilhabe an Bildung
§ 66 SGB XIV, Leistungen zur Sozialen Teilhabe
§ 67 SGB XIV, Zusammentreffen von Teilhabeleistungen mit Pflegeleistungen in Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a SGB XI in Verb. mit § 71 Absatz 4 SGB XI
§ 68 SGB XIV, Zusammentreffen von Teilhabeleistungen mit Pflegeleistungen außerhalb von Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a SGB XI in Verb. mit § 71 Absatz 4 SGB XI
§ 69 SGB XIV, Wunsch- und Wahlrecht
§ 70 SGB XIV, Besonderheiten der Leistungsbemessung
Kapitel 7, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Abschnitt 1, Anspruch und Pflegebedürftigkeit
§ 71 SGB XIV, Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
§ 72 SGB XIV, Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad
§ 73 SGB XIV, Kostenübernahme vor Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI
Abschnitt 2, Umfang der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
§ 74 SGB XIV, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
§ 75 SGB XIV, Ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
§ 76 SGB XIV, Häusliche Pflege im Arbeitgebermodell
Abschnitt 3, Zuständigkeit und Erstattung
§ 77 SGB XIV, Zuständigkeit
§ 78 SGB XIV, Widersprüche
§ 79 SGB XIV, Datenübermittlung
Abschnitt 4, Erstattungen von Aufwendungen und Verwaltungskosten
§ 80 SGB XIV, Erstattung an Pflegekassen
§ 81 SGB XIV, (weggefallen)
Kapitel 8, Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit
§ 82 SGB XIV, Anspruch und Umfang
Kapitel 9, Entschädigungszahlungen Abschnitt 1, Entschädigungszahlungen an Geschädigte
§ 83 SGB XIV, Monatliche Entschädigungszahlung
§ 84 SGB XIV, Abfindung
Abschnitt 2, Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene
§ 85 SGB XIV, Monatliche Entschädigungszahlung an Witwen/Witwer sowie an Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft
§ 86 SGB XIV, Abfindung für Witwen und Witwer
§ 87 SGB XIV, Monatliche Entschädigungszahlung an Waisen
§ 88 SGB XIV, Monatliche Entschädigungszahlung an hinterbliebene Eltern
Kapitel 10, Berufsschadensausgleich
§ 89 SGB XIV, Voraussetzung und Höhe
§ 90 SGB XIV, Feststellung
§ 91 SGB XIV, Verordnungsermächtigung
Kapitel 11, Besondere Leistungen im Einzelfall
§ 92 SGB XIV, Anspruch und Umfang
§ 93 SGB XIV, Leistungen zum Lebensunterhalt
§ 94 SGB XIV, Leistung zur Förderung einer Ausbildung
§ 95 SGB XIV, Leistungen zur Weiterführung des Haushalts
§ 96 SGB XIV, Leistungen in sonstigen Lebenslagen
§ 97 SGB XIV, Wunsch- und Wahlrecht
§ 98 SGB XIV, Besonderheiten der Leistungsbemessung
Kapitel 12, Überführung und Bestattung
§ 99 SGB XIV, Leistungen bei Überführung und Bestattung
Kapitel 13, Härtefallregelung
§ 100 SGB XIV, Ausgleich in Härtefällen
Kapitel 14, Regelungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
§ 101 SGB XIV, Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Kapitel 15, Besonderheiten der Leistungserbringung für einzelne Entschädigungstatbestände
§ 102 SGB XIV, Leistungen bei Gewalttaten im Ausland
§ 103 SGB XIV, Leistungen für Zivildienstgeschädigte und Hinterbliebene
§ 104 SGB XIV, Krankengeld der Sozialen Entschädigung für Zivildienstgeschädigte
Kapitel 16, Einsatz von Einkommen und Vermögen
§ 105 SGB XIV, Grundsätze
§ 106 SGB XIV, Berücksichtigung von Einkommen
§ 107 SGB XIV, Einkommensgrenze
§ 108 SGB XIV, Berücksichtigung von Vermögen
§ 109 SGB XIV, Verordnungsermächtigung
Kapitel 17, Anpassung
§ 110 SGB XIV, Höhe und Zeitpunkt der Anpassung, Verordnungsermächtigung
Kapitel 18, Organisation, Durchführung und Verfahren Abschnitt 1, Organisation und Durchführung
§ 111 SGB XIV, Träger der Sozialen Entschädigung
§ 112 SGB XIV, Sachliche Zuständigkeit
§ 113 SGB XIV, Örtliche Zuständigkeit
§ 114 SGB XIV, Aufgaben des BMAS
Abschnitt 2, Verfahren zur Prüfung des Leistungsanspruchs
§ 115 SGB XIV, Erleichtertes Verfahren bei Leistungen der Schnellen Hilfen
§ 116 SGB XIV, Weiteres Verfahren
§ 117 SGB XIV, Beweiserleichterungen
§ 118 SGB XIV, Beiziehung von Unterlagen und Anhörung
§ 119 SGB XIV, Vorzeitige Leistungen und vorläufige Entscheidung
Abschnitt 3, Weitere Regelungen
§ 120 SGB XIV, Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige
§ 121 SGB XIV, Erstattung von Leistungen durch öffentlich-rechtliche Stellen
§ 122 SGB XIV, Überzahlung von Geldleistungen nach dem Tod der oder des Berechtigten
§ 122a SGB XIV, Zahlung
Kapitel 19, Bundesstelle für Soziale Entschädigung
§ 123 SGB XIV, Bundesstelle für Soziale Entschädigung
§ 124 SGB XIV, Aufgaben der Bundesstelle für Soziale Entschädigung
§ 125 SGB XIV, Fachbeirat Soziale Entschädigung
Kapitel 20, Statistik und Bericht
§ 126 SGB XIV, Amtliche Statistik
§ 127 SGB XIV, Erhebungsmerkmale
§ 128 SGB XIV, Erhebungsmerkmale zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung
§ 129 SGB XIV, Hilfsmerkmale
§ 130 SGB XIV, Stichtag für die Erhebungen
§ 131 SGB XIV, Auskunftspflicht, Übermittlung statistischer Daten
§ 132 SGB XIV, Bericht
Kapitel 21, Kostentragung
§ 133 SGB XIV, Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern
§ 134 SGB XIV, Kostentragung durch den Bund
§ 135 SGB XIV, Kostentragung durch die Länder
§ 136 SGB XIV, Kostentragung beim Zusammentreffen von Ansprüchen
Kapitel 22, Übergangsvorschriften
§ 137 SGB XIV, Zeitlicher Geltungsbereich
§ 138 SGB XIV, Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Opfer von Gewalttaten
§ 139 SGB XIV, Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Kriegsopfer beider Weltkriege
§ 140 SGB XIV, Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Zivildienstgeschädigte
§ 141 SGB XIV, Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Geschädigte durch Schutzimpfungen oder einer anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe
Kapitel 23, Vorschriften zu Besitzständen Abschnitt 1, Grundsätze und Leistungen
§ 142 SGB XIV, Grundsätze
§ 143 SGB XIV, Heil- und Krankenbehandlung
§ 143a SGB XIV, Wahrnehmung von Pflichten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln
§ 144 SGB XIV, Geldleistungen
§ 145 SGB XIV, Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen
§ 146 SGB XIV, Pflegeleistungen für Geschädigte
§ 147 SGB XIV, Pflegeausgleich bei langjähriger schädigungsbedingter Pflege
§ 148 SGB XIV, Monatliche Entschädigungszahlung für Witwen und Witwer bei nicht schädigungsbedingtem Tod
Abschnitt 2, Neufeststellungen und Anpassung
§ 149 SGB XIV, Neufeststellungen
§ 150 SGB XIV, Anpassung, Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3, Vertrauensschutz für die Absicherung gegen Krankheit
§ 151 SGB XIV, Absicherung gegen Krankheit
Abschnitt 4, Wahlrecht
§ 152 SGB XIV, Wahlrecht
§ 153 SGB XIV, Schriftform
Abschnitt 5, Anrechnung
§ 154 SGB XIV, Anrechnungsvorschrift
Abschnitt 6, Kostentragung und Zuständigkeit
§ 155 SGB XIV, Kostentragung
§ 156 SGB XIV, Pauschaliertes Abrechnungsverfahren
§ 157 SGB XIV, Zuständigkeit
Abschnitt 7, Umsetzung
§ 158 SGB XIV, Umsetzungsbegleitung
§ 91 SGB XIV , Verordnungsermächtigung
Das BMAS wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem BMF durch Rechtsverordnung 1 , die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu bestimmen:
1. welche Vergleichsgrundlage und in welcher Weise diese zur Ermittlung des Einkommensverlustes heranzuziehen ist, 2. wie der Einkommensverlust bei einer vor Abschluss der Schulausbildung oder vor Beginn der Berufsausbildung erlittenen Schädigung zu ermitteln ist, 3. wie der Berufsschadensausgleich festzustellen ist, wenn die oder der Geschädigte ohne die Schädigung neben einer beruflichen Tätigkeit weitere berufliche Tätigkeiten ausgeübt oder einen gemeinsamen Haushalt im Sinne des § 89 Absatz 9 geführt hätte, 4. wie der Berufsschadenausgleich bei einem berücksichtigungsfähigen Schaden nach einem Nachschaden im Sinne des § 89 Absatz 8 festgestellt wird und welche Einkommen berücksichtigt werden, 5. wie in besonderen Fällen das Nettoeinkommen abweichend von § 89 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 und 4 zu ermitteln ist. 1 Vgl. SGBXIV-Berufsschadensausgleichsverordnung — SGBXIVBSchAV.
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