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Richtlinien

HeilM-RL – Heilmittel-Richtlinie

Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL)
Sozialversicherungsrecht
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HeilM-RL – Heilmittel-Richtlinie



§ 45 HeilM-RL, Evaluation der Einführung der Ernährungstherapie

1 3 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie soll der zuständige Unterausschuss des G-BA die Einführung der Ernährungstherapie als verordnungsfähiges Heilmittel für Patienten und Patientinnen mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose prüfen und ggf. erforderliche Änderungen der Bestimmungen empfehlen. 2 Dies umfasst auch die Ernährungstherapie als langfristiger Heilmittelbedarf nach Anlage 2 der Richtlinie.


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