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Richtlinien

KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL)
Sozialversicherungsrecht
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KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie



§ 32 KFE-RL, Qualifikation

1 Obligatorische Voraussetzung für die Genehmigung durch die zuständige KV zur Durchführung und Abrechnung der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem von der KV zertifizierten 8-stündigen Fortbildungsprogramm. 2 Der Kurs hat insbesondere folgende Inhalte zu behandeln:

  • 1.potenzieller Nutzen und Schaden von Früherkennungsmaßnahmen, Kriterien zur Beurteilung von Früherkennungsmaßnahmen
  • 2.Programm der Krebsfrüherkennungsuntersuchung, Gesundheitsuntersuchung und frühzeitige Sensibilisierung des Patienten
  • 3.Maßnahmen zur Ansprache der Versicherten
  • 4.Ätiologie des Hautkrebs, Krankheitsbilder, Häufigkeit, Risikofaktoren oder -gruppe, Anamnese, standardisierte visuelle Ganzkörperinspektion, Blickdiagnostik
  • 5.Ablauf der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs
  • 6.Vorstellung und Diskussion von Fallbeispielen
  • 7.Dokumentationsmaßnahmen
  • 8.interdisziplinäre Zusammenarbeit.

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