Category Image
Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 14 SGB XI Ziff. 4. RS 2024/08, Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten bei der Haushaltsführung

Die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten, die dazu führen, dass die antragstellende Person die Haushaltsführung nicht mehr ohne Hilfe bewältigen kann, wird bereits in den in § 14 Absatz 2 SGB XI genannten 6 Bereichen erfasst. Damit sind die entsprechenden Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten für die Beurteilung des Grades der Pflegebedürftigkeit relevant, werden aber über andere Bereiche erhoben. So führt beispielsweise eine Beeinträchtigung der Mobilität in aller Regel auch dazu, dass das selbständige Einkaufen erschwert ist. Zur Vermeidung einer doppelten Berücksichtigung werden die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten bei der Haushaltsführung in 2 Bereichen (Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung) gesondert erhoben (vgl. auch § 18a Absatz 3 SGB XI). Sie werden jedoch nicht zur Ermittlung des Pflegegrades herangezogen. Gleichwohl sind die erhobenen Kriterien bei der Haushaltsführung von großer Bedeutung für die Bewältigung der Pflegesituation und die Verbesserung der häuslichen Versorgung. Sie dienen damit einerseits als Grundlage für eine differenzierte und individuelle Versorgungsplanung und andererseits als Anhaltspunkte für den Leistungsumfang der Hilfen bei der Haushaltsführung nach § 36 SGB XI.

Bereich 7: Außerhäusliche Aktivitäten

Maßgeblich ist, ob die antragstellende Person die Aktivität in den nachfolgend genannten Kriterien praktisch durchführen kann. Es ist unerheblich, ob die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aufgrund von Schädigungen somatischer oder mentaler Funktionen bestehen. Es handelt sich um folgende Kriterien:

  • -Verlassen des Bereichs der Wohnung oder der Einrichtung,
  • -Fortbewegen außerhalb der Wohnung oder Einrichtung,
  • -Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr,
  • -Mitfahren in einem Kraftfahrzeug,
  • -Teilnahme an kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen,
  • -Besuch von Schule, Kindergarten, Arbeitsplatz, einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege oder eines Tagesbetreuungsangebotes,
  • -Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen.

Bereich 8: Haushaltsführung

Maßgeblich ist, ob die antragstellende Person die Aktivität in den nachfolgend genannten Kriterien praktisch durchführen kann. Es ist unerheblich, ob die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aufgrund von Schädigungen somatischer oder mentaler Funktionen bestehen.

  • -Einkaufen für den täglichen Bedarf,
  • -Zubereitung einfacher Mahlzeiten,
  • -Einfache Aufräum- und Reinigungsarbeiten,
  • -Aufwändige Aufräum- und Reinigungsarbeiten einschließlich Wäschepflege,
  • -Nutzung von Dienstleistungen,
  • -Umgang mit finanziellen Angelegenheiten,
  • -Umgang mit Behördenangelegenheiten.

Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.