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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 35a SGB XI Ziff. 1. RS 2024/08, Allgemeines

Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch darauf, dass Leistungen zur Teilhabe auf ihren Antrag hin in Form eines Persönlichen Budgets ausgeführt werden. Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung getätigt. Sofern mehrere Leistungsträger beteiligt sind, wird das Persönliche Budget als Komplexleistung erbracht. Als Leistungsträger kommen in Betracht:

  • -Krankenkassen,
  • -Pflegekassen,
  • -Rentenversicherungsträger,
  • -Unfallversicherungsträger,
  • -Träger der Alterssicherung der Landwirte,
  • -Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,
  • -Jugendhilfeträger,
  • -Sozialhilfeträger,
  • -Integrationsämter und
  • -die Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Hinweise zur Ausgestaltung können den Handlungsempfehlungen "Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation entnommen werden.


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