Category Image
Richtlinien

MVV-RL – Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung

Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) [MVV-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

MVV-RL – Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung



Anlage I Ziff. 14 § 6 MVV-RL, Zusätzliche Anforderungen an die Qualitätssicherung bei den Indikationen gemäß Anlage I Ziff. 14 § 1 Nummer 7 und Nummer 8

(1) Das in Anlage I Ziff. 14 § 2 Absatz 4 genannte interdisziplinäre Team besteht mindestens aus

  • -dem für die Durchführung und Befundung der PET verantwortlichen Facharzt gemäß Anlage I Ziff. 14 § 2 Absatz 2 Nummer 1,
  • -Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie,
  • -dem verantwortlichen Strahlentherapeuten und
  • -einem Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder einem Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.

(2) In die Entscheidungen gemäß Anlage I Ziff. 14 § 1 Nummer 7 und 8 sollen Ärzte weiterer betroffener Fachgebiete einbezogen werden, sofern deren Expertise für die Entscheidungsfindung erforderlich ist. Anlage I Ziff. 14 § 3 Absatz 2 gilt entsprechend.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.