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BGB – Bürgerliches Gesetzbuch



§ 1185 BGB, Buchhypothek; unanwendbare Vorschriften

(1) Bei der Sicherungshypothek ist die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen.

(2) Die Vorschriften der §§ 1138, § 1139, § 1141, § 1156 finden keine Anwendung.


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