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EStG – Einkommensteuergesetz

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EStG – Einkommensteuergesetz



§ 76 EStG, Pfändung

Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.

§ 76 neugefasst durch G vom 2. 12. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) (6. 12. 2024).


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