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EStG – Einkommensteuergesetz

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EStG – Einkommensteuergesetz



§ 97 EStG, Übertragbarkeit

1 Das nach § 10a oder Abschnitt XI geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich seiner Erträge, die geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge und der Anspruch auf die Zulage sind nicht übertragbar. 2 § 93 Absatz 1a und § 4 BetrAVG bleiben unberührt.


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