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§ 266 HGB, Gliederung der Bilanz

(1)1 Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2 Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3 Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. 4 Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.

(2) Aktivseite

  • A.Anlagevermögen:
    • I.Immaterielle Vermögensgegenstände:
      • 1.Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;
      • 2.entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
      • 3.Geschäfts- oder Firmenwert;
      • 4.geleistete Anzahlungen;
    • II.Sachanlagen:
      • 1.Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
      • 2.technische Anlagen und Maschinen;
      • 3.andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
      • 4.geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
    • III.Finanzanlagen:
      • 1.Anteile an verbundenen Unternehmen;
      • 2.Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
      • 3.Beteiligungen;
      • 4.Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
      • 5.Wertpapiere des Anlagevermögens;
      • 6.sonstige Ausleihungen.
  • B.Umlaufvermögen:
    • I.Vorräte:
      • 1.Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
      • 2.unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
      • 3.fertige Erzeugnisse und Waren;
      • 4.geleistete Anzahlungen;
    • II.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
      • 1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
      • 2.Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
      • 3.Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
      • 4.sonstige Vermögensgegenstände;
    • III.Wertpapiere:
      • 1.Anteile an verbundenen Unternehmen;
      • 2.sonstige Wertpapiere;
    • IV.Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
  • C.Rechnungsabgrenzungsposten.
  • D.Aktive latente Steuern.
  • E.Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

(3) Passivseite

  • A.Eigenkapital:
    • I.Gezeichnetes Kapital;
    • II.Kapitalrücklage;
    • III.Gewinnrücklagen:
      • 1.gesetzliche Rücklage;
      • 2.Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
      • 3.satzungsmäßige Rücklagen;
      • 4.andere Gewinnrücklagen;
    • IV.Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
    • V.Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
  • B.Rückstellungen:
    • 1.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
    • 2.Steuerrückstellungen;
    • 3.sonstige Rückstellungen.
  • C.Verbindlichkeiten:
    • 1.Anleihen
    • davon konvertibel;
    • 2.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
    • 3.erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
    • 4.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
    • 5.Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
    • 6.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
    • 7.Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
    • 8.sonstige Verbindlichkeiten,
    • davon aus Steuern,
    • davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
  • D.Rechnungsabgrenzungsposten.
  • E.Passive latente Steuern.

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