Gesetze
KStG – Körperschaftsteuergesetz
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Steuerrecht
KStG – Körperschaftsteuergesetz
Erster Teil, Steuerpflicht
§ 1 KStG, Unbeschränkte Steuerpflicht
§ 1a KStG, Option zur Körperschaftsbesteuerung
§ 2 KStG, Beschränkte Steuerpflicht
§ 3 KStG, Abgrenzung der Steuerpflicht bei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden
§ 4 KStG, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
§ 5 KStG, Befreiungen
§ 6 KStG, Einschränkung der Befreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen
§ 6a KStG, Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen
Zweiter Teil, Einkommen Erstes Kapitel, Allgemeine Vorschriften
§ 7 KStG, Grundlagen der Besteuerung
§ 8 KStG, Ermittlung des Einkommens
§ 8a KStG, Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke)
§ 8b KStG, Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen
§ 8c KStG, Verlustabzug bei Körperschaften
§ 8d KStG, Fortführungsgebundener Verlustvortrag
§ 9 KStG, Abziehbare Aufwendungen
§ 10 KStG, Nichtabziehbare Aufwendungen
§ 11 KStG, Auflösung und Abwicklung (Liquidation)
§ 12 KStG, Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung
§ 13 KStG, Beginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung
Zweites Kapitel, Sondervorschriften für die Organschaft
§ 14 KStG, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft
§ 15 KStG, Ermittlung des Einkommens bei Organschaft
§ 16 KStG, Ausgleichszahlungen
§ 17 KStG, Andere Kapitalgesellschaften als Organgesellschaft
§ 18 KStG, (weggefallen)
§ 19 KStG, Steuerabzug bei dem Organträger
Drittes Kapitel, Sondervorschriften für Versicherungen und Pensionsfonds
§ 20 KStG, Schwankungsrückstellungen, Schadenrückstellungen
§ 21 KStG, Beitragsrückerstattungen
§ 21a KStG, Deckungsrückstellungen
Viertes Kapitel, Sondervorschriften für Genossenschaften
§ 22 KStG, Genossenschaftliche Rückvergütung
Dritter Teil, Tarif, Besteuerung bei ausländischen Einkunftsteilen
§ 23 KStG, Steuersatz
§ 24 KStG, Freibetrag für bestimmte Körperschaften
§ 25 KStG, Freibetrag für Genossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben
§ 26 KStG, Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
Vierter Teil, Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung
§ 27 KStG, Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
§ 28 KStG, Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals
§ 29 KStG, Kapitalveränderungen bei Umwandlungen
§ 30 KStG, Entstehung der Körperschaftsteuer
§ 31 KStG, Steuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung von Körperschaftsteuer
§ 32 KStG, Sondervorschriften für den Steuerabzug
§ 32a KStG, Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage
Fünfter Teil, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
§ 33 KStG, Ermächtigungen
§ 34 KStG, Schlussvorschriften
§ 35 KStG, Sondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Sechster Teil, Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
§ 36 KStG, Endbestände
§ 37 KStG, Körperschaftsteuerguthaben und Körperschaftsteuerminderung
§ 38 KStG, Körperschaftsteuererhöhung
§ 39 KStG, Einlagen der Anteilseigner und Sonderausweis
§ 40 KStG, (weggefallen)
§ 30 KStG , Entstehung der Körperschaftsteuer Die Körperschaftsteuer entsteht
1. für Steuerabzugsbeträge in dem Zeitpunkt, in dem die steuerpflichtigen Einkünfte zufließen, 2. für Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalenderjahrs begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht, 3. für die veranlagte Steuer mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, soweit nicht die Steuer nach Nummer 1 oder 2 schon früher entstanden ist.
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§ 29 KStG