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UStG – Umsatzsteuergesetz

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UStG – Umsatzsteuergesetz



§ 18f UStG, Sicherheitsleistung

1 Bei Steueranmeldungen im Sinne von § 18 Absatz 1 und 3 kann die Zustimmung nach § 168 Satz 2 AO im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. 2 Satz 1 gilt entsprechend für die Festsetzung nach § 167 Absatz 1 Satz 1 AO, wenn sie zu einer Erstattung führt.


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