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Sozialversicherungsrecht
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    BSG 12.12.2023 - B 1 KR 1/23 R - Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Diagnosecode des systematischen Verzeichnisses des ICD-10-GM - keine Kodierung bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen, auch wenn das alphabetische Verzeichnis und das Exklusivum eines anderen Codes hierauf verweist - landesvertragliche Regelung zur Vereinbarung kurzer Zahlungsfristen für die Begleichung der Krankenhausrechnung - Auslegung im Einklang mit höherrangigem Recht - keine Verurteilung der Krankenkasse zur Zahlung der Vergütung bei substantiierten und der Höhe nach bezifferten Einwendungen gegen die Abrechnung

    Normen

    § 39, § 109, § 112, § 112, § 301, ICD-10-GM 2014

    Vorinstanz

    vorgehend SG Gelsenkirchen, 9. Oktober 2020, Az: S 11 KR 415/18, Gerichtsbescheid
    vorgehend Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 1. September 2022, Az: L 16 KR 746/20, Urteil


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