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Sozialversicherungsrecht
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    BSG 22.06.2023 - B 2 U 9/21 R - Gesetzliche Unfallversicherung - Anerkennung einer Hepatitis-B-Infektion als Berufskrankheit bei Feuerwehrleuten - ehrenamtliches Mitglied der freiwilligen Feuerwehr - besondere Infektionsgefahr - Vergleichbarkeit mit Infektionsrisiko im Gesundheitsdienst und in der freien Wohlfahrtspflege - typisierende Vermutung der wesentlichen Verursachung der Krankheit - möglicher Gegenbeweis

    Normen

    § 2, § 9, Anl 1 Nr 3101 BKV, § 136, § 163

    Vorinstanz

    vorgehend SG Koblenz, 3. Juni 2020, Az: S 15 U 194/19, Urteil
    vorgehend Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, 22. März 2021, Az: L 2 U 117/20, Urteil


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