Category Image
Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V, zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Absatz 4 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung bei Erkrankung eines Kindes gemäß § 47 Absatz 10 SGB XIV [RS 2024/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2024 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 8.2. RS 2024/03, Beispiele zur Berechnung und Zahlung von Kinderkrankengeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

In den Beispielen wird die Berechnung des Brutto-Kinderkrankengeldes dargestellt.

Beispiel 40 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld über ein Wochenende, Arbeitstage Mo bis Fr

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 120. 1. (Fr) bis 27. 1. (Fr)

Das Arbeitsentgelt ist nicht nach Monaten bemessen (z. B. Stundenlöhner). Der Arbeitgeber kürzt das Arbeitsentgelt für die tatsächlichen Arbeitstage (Mo bis Fr). Der Arbeitgeber stellt nicht bezahlt frei, am ersten Tag der Erkrankung wurde nicht (teilweise) gearbeitet.

Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse

- den gesamten Freistellungszeitraum
(umfasst . . . Kalendertage)
20. 1. bis 27. 1.
(8)
- die freigestellten Arbeitstage6
- das ausgefallene Brutto1 000 EUR
- das ausgefallene Netto600 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatenja

Berechnung des Kinderkrankengeldes (KiKG):

100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto (wegen Einmalzahlung):
(600 EUR (x 100 %)/8 Kalendertage =)
75 EUR kal.tgl. KiKG
75 EUR < 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher ist KiKG mit 75 EUR anzusetzen.
75 EUR x 8 Kalendertage =600 EUR KiKG

Das Kinderkrankengeld (75 EUR) übersteigt nicht 70 % der BBG (120,75 EUR) und beträgt daher kalendertäglich 75 EUR. Es ist für 8 Kalendertage zu zahlen und beträgt damit 600 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 6 Arbeitstage angerechnet. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

Beispiel 41 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld mit bezahlter Freistellung, Arbeitstage Mo bis Fr

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 16. 3. (Mo) bis 10. 3. (Fr)

Der Arbeitgeber kürzt das Arbeitsentgelt für die tatsächlichen Arbeitstage (Mo bis Fr) und gewährt für den 6. 3. und 7. 3. (Mo bis Di) eine bezahlte Freistellung. Am ersten Tag der Erkrankung wurde nicht (teilweise) gearbeitet.

Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse

- den gesamten Freistellungszeitraum
(umfasst . . . Kalendertage)
6. 3. bis 10. 3.
(5)
- die freigestellten Arbeitstage5
davon bezahlt freigestellte Arbeitstage2
für den Zeitraum6. 3. bis 7. 3.
- das ausgefallene Brutto270 EUR
- das ausgefallene Netto180 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatenja

Berechnung des Kinderkrankengeldes (KiKG):

Aufgrund der bezahlten Freistellung vom 6. 3. bis 7. 3. ist Kinderkrankengeld für die Zeit vom 8. 3. bis 10. 3., somit für 3 Kalendertage zu berechnen.

100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto (wegen Einmalzahlung):
(180 EUR (x 100 %)/3 Kalendertage =)
60 EUR kal.tgl. KiKG
60 EUR < 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher ist KiKG mit 60 EUR anzusetzen.
60 EUR x 3 Kalendertage =180 EUR KiKG

Das Kinderkrankengeld (60 EUR) übersteigt nicht 70 % der BBG (120,75 EUR) und beträgt daher kalendertäglich 60 EUR. Es ist für 3 Kalendertage zu zahlen und beträgt damit 180 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 5 (2 bezahlte und 3 unbezahlte) Arbeitstage angerechnet. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

Beispiel 42 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld bei Mehrfachbeschäftigung ohne Einmalzahlungen

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 110. 10. bis 12. 10.

Mehrfachbeschäftigte;

Arbeitgeber A und B rechnen das Entgelt für den Kalendermonat ab. Es wird keine bezahlte Freistellung geleistet. Einmalzahlungen werden nicht gewährt. Am Tag des Beginns der Freistellung wurde nicht gearbeitet.

Beschäftigung A — Arbeitgeber meldet:

- den gesamten Freistellungszeitraum10. 10. bis 12. 10.
- die freigestellten Arbeitstage3
- das ausgefallene Brutto300 EUR
- das ausgefallene Netto168,76 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatennein

Beschäftigung B — Arbeitgeber meldet:

- den gesamten Freistellungszeitraum10. 10. bis 12. 10.
- die freigestellten Arbeitstage3
- das ausgefallene Brutto150 EUR
- das ausgefallene Netto119,67 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatennein

1. Berechnung Teilkinderkrankengeld

Beschäftigung A
(168,76 EUR x 90 % : 3 Kalendertage =)

50,63 EUR Teil-KiKG A
Beschäftigung B
(119,67 EUR x 90 % : 3 Kalendertage =)

35,90 EUR Teil-KiKG B

2. Berechnung Gesamtkinderkrankengeld

Teil-KiKG A (50,63 EUR) + Teil-KiKG B (35,90 EUR) =86,53 EUR
86,53 EUR < 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher beträgt das kalendertägliche Kinderkrankengeld aus beiden Beschäftigungen 86,53 EUR.
86,53 EUR x 3 Kalendertage =259,59 EUR KiKG

Das Gesamtkinderkrankengeld beträgt vom 10. 10. bis 12. 10. insgesamt 259,59 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 3 Arbeitstage angerechnet. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

Beispiel 43 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld bei Mehrfachbeschäftigung mit Überschreiten des Höchstkinderkrankengeldes

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 115. 8. bis 18. 8.

Mehrfachbeschäftigte;

Arbeitgeber A und B rechnen das Entgelt für den Kalendermonat ab. Es wird keine bezahlte Freistellung geleistet. Einmalzahlungen werden nicht gewährt. Am Tag des Beginns der Freistellung wurde nicht gearbeitet.

Beschäftigung A — Arbeitgeber meldet:

- den gesamten Freistellungszeitraum15. 8. bis 18. 8.
- die freigestellten Arbeitstage4
- das ausgefallene Brutto800 EUR
- das ausgefallene Netto512,53 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatennein

Beschäftigung B — Arbeitgeber meldet:

- den gesamten Freistellungszeitraum
(umfasst . . . Kalendertage)
15. 8. bis 18. 8.
(4)
- die freigestellten Arbeitstage2
- das ausgefallene Brutto245,16 EUR
- das ausgefallene Netto176,76 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatennein

1. Berechnung Teilkinderkrankengeld

Beschäftigung A
(512,53 EUR x 90 % : 4 Kalendertage) =

115,32 EUR Teil-KiKG A
Beschäftigung B
(176,76 EUR x 90 % : 4 Kalendertage) =

39,77 EUR Teil-KiKG B

2. Berechnung Gesamtkinderkrankengeld

Teil-KiKG A (115,32 EUR) + Teil-KiKG B (39,77 EUR) =155,09 EUR
155,09 EUR > 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher sind die Teilkinderkrankengelder entsprechend zu kürzen.
Gekürztes Teil-KiKG A120,75 EUR x 115,32 EUR : 155,09 EUR =89,79 EUR
Gekürztes Teil-KiKG B120,75 EUR x 39,77 EUR : 155,09 EUR =30,96 EUR
Das kalendertägliche Gesamt-KiKG beträgt 120,75 EUR (89,79 EUR + 30,96 EUR).
120,75 EUR x 4 Kalendertage =483 EUR KiKG

Das Gesamtkinderkrankengeld beträgt vom 15. 8. bis 18. 8. insgesamt 483 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 4 Arbeitstage angerechnet. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

Beispiel 44 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld bei Mehrfachbeschäftigung mit und ohne Einmalzahlung

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 110. 10. bis 12. 10.

Mehrfachbeschäftigte;

Arbeitgeber A und B rechnen das Entgelt für den Kalendermonat ab. Am Tag des Beginns der Freistellung wurde nicht gearbeitet. Es wird keine bezahlte Freistellung geleistet. Arbeitgeber A gewährt eine Einmalzahlung, Arbeitgeber B gewährt diese nicht.

Beschäftigung A — Arbeitgeber meldet:

- den gesamten Freistellungszeitraum10. 10. bis 12. 10.
- die freigestellten Arbeitstage3
- das ausgefallene Brutto300 EUR
- das ausgefallene Netto168,76 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatenja

Beschäftigung B — Arbeitgeber meldet:

- den gesamten Freistellungszeitraum10. 10. bis 12. 10.
- die freigestellten Arbeitstage3
- das ausgefallene Brutto150 EUR
- das ausgefallene Netto119,67 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatennein

1. Berechnung Teilkinderkrankengeld

Beschäftigung A
(168,76 EUR x 100 % : 3 Kalendertage) =

56,25 EUR Teil-KiKG A
Beschäftigung B
(119,67 EUR x 90 % : 3 Kalendertage) =

35,90 EUR Teil-KiKG B

2. Berechnung Gesamtkinderkrankengeld

Teil-KiKG A (56,25 EUR) + Teil-KiKG B (35,90 EUR) =92,15 EUR
92,15 EUR < 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher beträgt das kalendertägliche Kinderkrankengeld aus beiden Beschäftigungen 92,15 EUR.
92,15 EUR x 3 Kalendertage =276,45 EUR KiKG

Das Gesamtkinderkrankengeld beträgt vom 10. 10. bis 12. 10. insgesamt 276,45 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 3 Arbeitstage angerechnet. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

Beispiel 45 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld bei Mehrfachbeschäftigung mit und ohne Einmalzahlung und Überschreiten des Höchstkinderkrankengeldes

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 115. 8. bis 18. 8.

Mehrfachbeschäftigte;

Arbeitgeber A und B rechnen das Entgelt für den Kalendermonat ab. Am Tag des Beginns der Freistellung wurde nicht gearbeitet. Es wird keine bezahlte Freistellung geleistet. Arbeitgeber B gewährt eine Einmalzahlung, Arbeitgeber A gewährt diese nicht.

Beschäftigung A — Arbeitgeber meldet:

- den gesamten Freistellungszeitraum15. 8. bis 18. 8.
- die freigestellten Arbeitstage4
- das ausgefallene Brutto770 EUR
- das ausgefallene Netto496,21 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatennein

Beschäftigung B — Arbeitgeber meldet:

- den gesamten Freistellungszeitraum
(umfasst . . . Kalendertage)
15. 8. bis 18. 8.
(4)
- die freigestellten Arbeitstage2
- das ausgefallene Brutto160 EUR
- das ausgefallene Netto115,35 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatenja

1. Berechnung Teilkinderkrankengeld

Beschäftigung A
(496,21 EUR x 90 % : 4 Kalendertage) =

111,65 EUR Teil-KiKG A
Beschäftigung B
(115,35 EUR x 100 % : 4 Kalendertage) =

28,84 EUR Teil-KiKG B

2. Berechnung Gesamtkinderkrankengeld

Teil-KiKG A (111,65 EUR) + Teil-KiKG B (28,84 EUR) =140,49 EUR
140,49 EUR > 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher sind die Teilkinderkrankengelder entsprechend zu kürzen.
Gekürztes Teil-KiKG A120,75 EUR x 111,65 EUR : 140,49 EUR= 95,96 EUR
Gekürztes Teil-KiKG B120,75 EUR x 28,84 EUR : 140,49 EUR= 24,79 EUR
Das kalendertägliche Gesamt-KiKG beträgt 120,75 EUR (95,96 EUR + 24,79 EUR).
120,75 EUR x 4 Kalendertage =483 EUR KiKG

Das Gesamtkinderkrankengeld beträgt vom 15. 8. bis 18. 8. insgesamt 483 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 4 Arbeitstage angerechnet. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

Beispiel 46 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld mit Überschreiten des Höchstkinderkrankengeldes

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 118. 1. (Mi) bis 20. 1. (Fr).

Arbeitsentgelt wird für den Kalendermonat gezahlt und kalendertäglich gekürzt. Der Arbeitgeber stellt nicht bezahlt frei, am ersten Tag der Erkrankung wurde nicht (teilweise) gearbeitet. Arbeitstage gehen von Mo bis Fr.

Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse:

- den gesamten Freistellungszeitraum18. 1. bis 20. 1.
- die freigestellten Arbeitstage3
- das ausgefallene Brutto579 EUR
- das ausgefallene Netto371,95 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatenja

Berechnung des Kinderkrankengeldes (KiKG):

100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto
(371,95 EUR (x 100 %)/3 Kalendertage =)

123,98 EUR kal.tgl. KiKG
123,98 EUR > 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher ist KiKG mit 120,75 EUR anzusetzen.
120,75 EUR x 3 Kalendertage =362,25 EUR KiKG

Das Kinderkrankengeld ist für 3 Kalendertage zu zahlen und beträgt insgesamt 362,25 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer sind 3 Arbeitstage anzurechnen. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

Beispiel 47 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld, kein Überschreiten des Höchstkinderkrankengeldes wegen Freistellung über ein Wochenende

Gleiche Ausgangslage wie unter Beispiel 46:

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 118. 1. (Mi) bis 24. 1. (Di)

Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse:

- den gesamten Freistellungszeitraum
(umfasst . . . Kalendertage)
18. 1. bis 24. 1.
(7)
- die freigestellten Arbeitstage5
- das ausgefallene Brutto1 351 EUR
- das ausgefallene Netto837,27 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatenja

Berechnung des Kinderkrankengeldes (KiKG):

100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto
(837,27 EUR (x 100 %)/7 Kalendertage =)

119,61 EUR kal.tgl. KiKG
119,61 EUR < 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher ist KiKG mit 119,61 EUR anzusetzen.
119,61 EUR x 7 Kalendertage =837,27 EUR KiKG

Das Kinderkrankengeld ist für 7 Kalendertage zu zahlen und beträgt insgesamt 837,27 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer sind 5 Arbeitstage anzurechnen. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

Beispiel 48 — Kinderkrankengeld über Jahreswechsel mit Änderung des Höchstkinderkrankengeldes

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 129. 12. 2023 bis 3. 1. 2024

Der Arbeitgeber rechnet das Gehalt für den Kalendermonat ab. Das Arbeitsentgelt wird kalendertäglich gekürzt. Der Arbeitgeber leistet keine bezahlte Freistellung, zahlt jedoch jährlich im Monat November Weihnachtsgeld. Arbeitstage sind Mo bis Fr (außer Feiertage). Der Arbeitgeber hat 2 separate Meldungen an die Krankenkasse abzugeben und meldet mit der Entgeltabrechnung für Dezember 2023:

- als Freistellungszeitraum 1
(umfasst . . . Kalendertage)
29. 12. 2023 bis 31. 12. 2023
(3)
- die freigestellten Arbeitstage1
- das ausgefallene Brutto546,78 EUR
- das ausgefallene Netto351,16 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatenja

und mit der Entgeltabrechnung für Januar 2024:

- als Freistellungszeitraum 2
(umfasst . . . Kalendertage)
1. 1. 2024 bis 3. 1. 2024
(3)
- die freigestellten Arbeitstage2
- das ausgefallene Brutto546,78 EUR
- das ausgefallene Netto349,12 EUR
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonatenja

Berechnung des Kinderkrankengeldes (KiKG):

Die Krankenkasse hat für beide Freistellungszeiträume getrennt Kinderkrankengeld zu berechnen. Grundlage für die Berechnung stellt einmal der Freistellungszeitraum 1 vom 29. 12. 2023 bis 31. 12. 2023 (3 Kalendertage) und einmal der Freistellungszeitraum 2 vom 1. 1. 2024 bis 3. 1. 2024 (3 Kalendertage) dar. Aufgrund des Jahreswechsels und die dadurch bedingte Änderung der kalendertäglichen BBG (2023: 166,25 EUR und 2024: 172,50 EUR) hat die Krankenkasse dabei die jeweilige Höchstgrenze zu beachten:

1. Berechnung Kinderkrankengeld Freistellungszeitraum 1

100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto
(351,16 EUR (x 100%)/3 Kalendertage =)

117,05 EUR
70 % der BBG nach § 223 Absatz 3 SGB V (Wert 2023: 166,25 EUR x 70 % =)116,38 EUR
117,05 EUR > 116,38 EUR, daher ist KiKG vom 29. 12. 2023 bis 31. 12. 2023 mit 116,38 EUR anzusetzen:
116,38 EUR x 3 Kalendertage =349,14 EUR KiKG

Das Kinderkrankengeld ist für 3 Kalendertage zu zahlen und beträgt insgesamt 349,14 EUR für die Zeit vom 29. 12. 2023 bis 31. 12. 2023. Auf die Höchstanspruchsdauer ist 1 Arbeitstag anzurechnen. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

2. Berechnung Kinderkrankengeld Freistellungszeitraum 2

100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto
(349,12 EUR (x 100%)/3 Kalendertage =)

116,37 EUR
70 % der BBG nach § 223 Absatz 3 SGB V (Wert 2024: 172,50 EUR x 70 % =)120,75 EUR
116,37 EUR < 120,75 EUR, daher ist KiKG vom 1. 1. 2024 bis 3. 1. 2024 mit 116,37 EUR anzusetzen:
116,37 EUR x 3 Kalendertage =349,12 EUR KiKG

Das Kinderkrankengeld ist für 3 Kalendertage zu zahlen und beträgt insgesamt 349,12 EUR für die Zeit vom 1. 1. 2024 bis 3. 1. 2024. Auf die Höchstanspruchsdauer für das Jahr 2017 sind 2 Arbeitstage anzurechnen. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

1 Gemeint ist hier eine ärztliche Bescheinigung gemäß § 45 Absatz 1 SGB V.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.