| 1. | festzustellen, dass der Gesamtbetriebsrat berechtigt ist, den Mitarbeitern der Arbeitgeberin in Deutschland einen alternativen Quartalsbericht zu dem von der Arbeitgeberin regelmäßig in der „Shop-Info“ veröffentlichten Quartalsbericht zugänglich zu machen, |
| | hilfsweise, |
| | die Arbeitgeberin zu verpflichten, es zu dulden, dass der Gesamtbetriebsrat den Mitarbeitern der Arbeitgeberin in Deutschland einen alternativen Quartalsbericht zum Quartalsbericht Nr. 3 (1. Juni bis 31. August 2008) des Geschäftsjahres 2008, Quartalsbericht Nr. 4 (1. September bis 30. November 2008) des Geschäftsjahres 2008, Quartalsbericht Nr. 1 (1. Dezember 2008 bis 28. Februar 2009) des Geschäftsjahres 2009 und Quartalsbericht Nr. 2 (1. März bis 31. Mai 2009) des Geschäftsjahres 2009 zugänglich macht, |
| 2. | die Arbeitgeberin zu verpflichten, dem Gesamtbetriebsrat mitzuteilen, |
| | a) | wie viele Mitarbeiter in Vollzeit der Arbeitgeberin der Gesamtzahl von 15.353 Mitarbeitern im dritten Quartal 2008 (1. Juni bis 31. August 2008) entsprechen, |
| | b) | wie viele schwerbehinderte Beschäftigte die Arbeitgeberin in Deutschland im dritten Quartal 2008 (1. Juni bis 31. August 2008) und im dritten Quartal 2007 (1. Juni bis 31. August 2007) beschäftigt hat, |
| | c) | wie hoch die Ausgleichsabgabe gemäß § 77 SGB IX ist, die die Arbeitgeberin für das dritte Quartal 2008 (1. Juni bis 31. August 2008) gezahlt hat und wie hoch die Ausgleichsabgabe war, die die Arbeitgeberin für das dritte Quartal 2007 (1. Juni bis 31. August 2007) gezahlt hat, |
| 3. | die Arbeitgeberin zu verpflichten, dem Gesamtbetriebsrat mitzuteilen, |
| | a) | wie viele Mitarbeiter in Vollzeit der Arbeitgeberin der Gesamtzahl von 15.785 Mitarbeitern im vierten Quartal 2008 (1. September bis 30. November 2008) entsprechen, |
| | b) | wie viele schwerbehinderte Beschäftigte die Arbeitgeberin in Deutschland im vierten Quartal 2008 (1. September bis 30. November 2008) und im vierten Quartal 2007 (1. September bis 30. November 2007) beschäftigt hat, |
| | c) | wie hoch die Ausgleichsabgabe gemäß § 77 SGB IX ist, die die Arbeitgeberin für das vierte Quartal 2008 (1. September bis 30. November 2008) gezahlt hat und wie hoch die Ausgleichsabgabe war, die die Arbeitgeberin für das vierte Quartal 2007 (1. September bis 30. November 2007) gezahlt hat, |
| | d) | wie viele Anfragen zum Familienservice im vierten Quartal 2008 (1. September bis 30. November 2008) bei der Arbeitgeberin eingegangen sind, |
| 4. | die Arbeitgeberin zu verpflichten, dem Gesamtbetriebsrat mitzuteilen, |
| | a) | wie viele Mitarbeiter in Vollzeit der Arbeitgeberin der Gesamtzahl von 15.207 bzw. 15.616 Mitarbeitern im ersten und zweiten Quartal 2009 (1. Dezember 2008 bis 28. Februar 2009 und 1. März bis 31. Mai 2009) entsprechen, |
| | b) | wie viele Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen, wie viele Mitarbeiter in Vollzeit, wie viele Mitarbeiter in fester Teilzeit, wie viele sogenannte Stundenlöhner, wie viele JAZ-Mitarbeiter und wie viele geringfügig Beschäftigte die Arbeitgeberin im zweiten Quartal 2009 (1. März bis 31. Mai 2009) beschäftigt hat, |
| | c) | wie viele schwerbehinderte Beschäftigte die Arbeitgeberin in Deutschland im ersten und zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2009 (1. Dezember 2008 bis 28. Februar 2009 und 1. März bis 31. Mai 2009) und im ersten und zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2008 (1. Dezember 2007 bis 28. Februar 2008 und 1. März bis 31. Mai 2008) beschäftigt hat und wie hoch der prozentuale Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten an allen Beschäftigten der Arbeitgeberin im ersten und zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2009 (1. Dezember 2008 bis 28. Februar 2009 und 1. März bis 31. Mai 2009) war, |
| | d) | wie hoch die Ausgleichsabgabe gemäß § 77 SGB IX ist, die die Arbeitgeberin für das erste und zweite Quartal des Geschäftsjahres 2009 (1. Dezember 2008 bis 28. Februar 2009 und 1. März bis 31. Mai 2009) gezahlt hat und wie hoch die Ausgleichsabgabe war, die die Arbeitgeberin für das erste und zweite Quartal des Geschäftsjahres 2008 (1. Dezember 2007 bis 28. Februar 2008 und 1. März bis 31. Mai 2008) gezahlt hat, |
| hilfsweise zu den Anträgen zu 2. bis 4., |
| die Arbeitgeberin zu verpflichten, zukünftig Quartalsberichte gemäß § 110 BetrVG mit folgendem Mindestinhalt zu erstellen: |
| 1. | wirtschaftliche Entwicklung und finanzielle Lage des jeweiligen Quartals (inklusive Schwierigkeiten, die Marktlage, soziale Leistungen und Aussichten für die künftige Entwicklung), |
| 2. | aktueller Personalstand aufgegliedert nach: |
| | a) | in Vertragsarten Vollzeit-Arbeitsverträge, feste Teilzeit-Arbeitsverträge, Stundenlohn-Verträge, Jahresarbeitszeit-Verträge und Verträge für geringfügig Beschäftigte, |
| | b) | Anzahl der Befristungen, inklusive Vergleich zum Quartal des Vorjahres, |
| | c) | Anzahl der Auszubildenden aufgegliedert nach Einzelhandelskaufmann/-frau, Handelsassistenten, Bürokaufmann/-frau und Visual Merchandiser, |
| | d) | Anzahl der integrierten schwerbehinderten Arbeitnehmer, |
| | e) | Anzahl der schwerbehinderten Auszubildenden, |
| 3. | Umsatzentwicklung in Zahlen und im Vergleich zum Quartal des Vorjahres und die Auswirkungen auf die Personalentwicklung nach der oben genannten Aufgliederung, |
| 4. | getätigte und beabsichtigte Investitionen (ua. technische Umstellungen oder Erweiterungen des Geschäftsgebiets, insbesondere diejenigen, die sich auf die Lage der Arbeitnehmer auswirken), |
| 5. | Rationalisierungsvorhaben (ua. Einführung neuer Technologien, Straffung der Betriebsorganisation zum Zwecke der Kostensenkung, Einführung neuer Arbeitsmethoden), |
| 6. | Änderung des Betriebszwecks, |
| 7. | neue Projekte, Expansionen, Filialumbauten, Filialschließungen, Filialeröffnungen, Zusammenschluss oder Abspaltungen mit anderen Unternehmen oder Betrieben, |
| 8. | Fragen des betrieblichen Umweltschutzes, |
| 9. | aktueller Stand zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und Entwicklung (in Anlehnung an § 81 BetrVG), Sicherheit der Arbeitsplätze, alters- und behindertengerechte Arbeitsplätze, |
| 10. | sonstige Vorgänge und Vorhaben, |
| hilfsweise zu diesem Antrag, |
| die Arbeitgeberin zu verpflichten, bei Nichteinigung über einen Quartalsbericht die nicht aufgenommenen, vom Gesamtbetriebsrat vorgeschlagenen Inhalte, die wirtschaftliche Angelegenheiten betreffen, in gleicher Form und zum gleichen Zeitpunkt gegenüber der Belegschaft zu veröffentlichen. |