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    BAG 14.07.2010 - 10 AZR 781/08 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Säumnis - verspätete Revisionsbegründung per Telefax

    Normen

    § 74, § 238, § 238, § 330

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Wiesbaden, 4. Juli 2007, Az: 7 Ca 2556/06, Urteil
    vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 26. Mai 2008, Az: 16 Sa 1486/07, Urteil

    Tenor

    1. Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung wird zurückgewiesen.

    2. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2008 - 16 Sa 1486/07 - wird als unzulässig verworfen.

    3. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.


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