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SGB XIV – Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung

Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV)
Sozialversicherungsrecht
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SGB XIV – Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung



§ 127 SGB XIV, Erhebungsmerkmale

(1) Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Buches und zu dessen Fortentwicklung werden folgende Merkmale erhoben:

  • 1.das Geschlecht der leistungsberechtigten Person,
  • 2.das Land und die Kennnummer des zuständigen Trägers der Sozialen Entschädigung,
  • 3.die Zugehörigkeit zu den Empfängergruppen:
    • a)Geschädigte, aufgegliedert nach dem Grad der Schädigungsfolgen,
    • b)Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende,
  • 4.die Art des schädigenden Ereignisses:
    • a)Gewalttat, aufgegliedert nach
      • aa)Gewalttat im Inland oder
      • bb)Gewalttat im Ausland,
    • b)Weltkriegsauswirkungen und Fälle nach § 139,
    • c)Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe,
    • d)Ereignis im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes,
    • e)Gewahrsam im Sinne des HHG,
    • f)rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahme im Sinne des VwRehaG,
    • g)rechtsstaatswidrige Entscheidung oder Maßnahme im Sinne des StrRehaG,
  • 5.die Zahl der Anträge im Erhebungsmonat, aufgegliedert nach Empfängergruppen,
  • 6.die Zahl der im Erhebungsmonat erledigten Anträge, aufgegliedert nach
    • a)Leistungsempfängergruppen und
    • b)der Art der Erledigung, aufgegliedert nach
      • aa)Ablehnung,
      • bb)Bewilligung,
      • cc)Rücknahme des Antrags und
      • dd)sonstige Erledigung,
  • 7.die Zahl der Fälle im Erhebungsmonat mit
    • a)Ausübung des Wahlrechts nach § 152 Absatz 1 oder
    • b)Überführung nach § 152 Absatz 4.

(2) In den von der Richtlinie 2004/80/EG erfassten Fällen werden zudem folgende Merkmale erhoben:

  • 1.die Staatsangehörigkeit der Person, die eine Entschädigungsleistung erhält,
  • 2.der Staat, in dem die gesundheitliche Schädigung eingetreten ist,
  • 3.Art und Umfang der Entschädigungsleistung,
  • 4.Zahl der Ablehnungen und
  • 5.die Dauer des Verwaltungsverfahrens einschließlich eines etwaigen Widerspruchsverfahrens.

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