Richtlinie zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme bei Kontakt der Krankenkassen mit ihren Versicherten nach § 217f Absatz 4b SGB V (Richtlinie "Kontakt mit Versicherten") [KmV-RL]
1 Die GKV-SV Richtlinie "Kontakt mit Versicherten" definiert Anforderungen an die von Krankenkassen zu treffenden Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme bei Kontakt der Krankenkassen mit ihren Versicherten. 2 Sie adressiert nur die Anforderungen, die von Seiten der Krankenkassen bei einem Kontakt mit ihren Versicherten zu berücksichtigen sind, soweit die jeweiligen Kommunikationswege verwendet werden.
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