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Richtlinien

PAR-RL – PAR-Richtlinie

Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) [PAR-RL]
Sozialversicherungsrecht
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PAR-RL – PAR-Richtlinie



§ 1 PAR-RL, Regelungsgegenstand

1 Diese Richtlinie regelt gemäß § 28 Absatz 2 Satz 1, § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V die Voraussetzungen zur Erbringung von Leistungen zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung. 2 Die Richtlinie dient der Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Stands der zahnmedizinischen Erkenntnisse und des zahnmedizinischen Fortschritts.


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