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Richtlinien

GU-RL – Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie

Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie - GU-RL)
Sozialversicherungsrecht
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GU-RL – Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie



B.II. § 2 GU-RL, Anspruchsberechtigung

Männliche Versicherte ab Vollendung des 65. Lebensjahres haben einmalig Anspruch auf Teilnahme am Screening auf Bauchaortenaneurysmen.


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