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Rundschreiben

1983 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB X - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten [RS 1983/02]
Sozialversicherungsrecht
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1983 - Rundschreiben Nr. 2



§ 88 SGB X Ziff. 1. RS 1983/02, Überleitung von Auftragsverhältnissen

§§ 88 ff. SGB X enthalten Regelungen über Voraussetzungen für die Beauftragung eines anderen Leistungsträgers, die Ausführung und Kündigung des Auftrags sowie die Erstattung von Aufwendungen. Nach Artikel II § 25 Absatz 5 des Gesetzes vom 4. 11. 1982 (BGBl. I S. 1450) gelten die neuen Vorschriften auch für bereits bestehende Auftragsverhältnisse. Das bedeutet, dass die Leistungsträger, die Aufgaben für einen anderen Leistungsträger ausführen, bei der Aufgabenerledigung die neuen Vorschriften zu beachten haben.


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